
Zuwendungen
Die Höhe der Zuwendungen der Stiftung ist von ihren Einnahmen abhängig. Das Patronat entscheidet jeden Einzelfall.
Die Eltern von am oder nach dem 1.7.2020 Neugeborenen erhalten eine Willkommensprämie, wenn letztere bis zum 2. Geburtstag in die Stiftung aufgenommen wurden.
Akademisches Stipendium An Abiturienten bzw. Familianten mit Berechtigung zum Hochschulstudium leistet die Stiftung auf Antrag eine Einmalzuwendung. Ferner zahlt die Stiftung auf Antrag für abgeschlossene, akademische Studiensemester einen Betrag, maximal jedoch für sechs Semester.
Promotion Doktoranden können auf Antrag zusätzlich eine einmalige Zuwendung erhalten, entweder nach Abschluss ihrer Promotion und Vorlage der Doktorurkunde oder vor Abschluss bei Vorlage einer Bescheinigung des Doktorvaters / der Doktormutter über Titel und voraussichtlichen Promotionszeitunkt.
Nothilfe In außergewöhnlichen Notfällen kann auf Antrag eine einmalige Unterstützung gewährt werden.
Gemäß dem Willen des Stifters werden Gercken Stipendiaten ermutigt, ein Sechstel ihres Stipendiums an die Stiftung zurückzuzahlen, wenn sie auskömmlich verdienen. Dies geschieht auf rein freiwilliger Basis.