Antrag auf Aufnahme

Die Beantragung eines Familiantenausweises sollte mit einem Smartphone nicht mehr als 15 Minuten in Anspruch nehmen. Es gibt weder Aufnahmegebühren noch laufende Gebühren.

Die Nicolaus Gerckensche Familienstiftung führt ein Familienregister. Wer in das Register aufgenommen ist wird als Familiant bezeichnet und erhält einen Familiantenausweis.

Die genealogischen Tabellen angefangen mit Nicolaus I (Clawes) Gercken (*1501) bis etwa 1910 finden sich unter https://issuu.com/gerckenstiftung/docs/4._20130316_genealogische_tabellen_bis_1910?fr=sMTEyNTczNDcxNDE.

Die Stiftung nimmt jeden in das Familienregister auf, der seine Abstammung vom Großvater des Stifters nachweisen kann. Ehegatten werden auch in das Familienregister aufgenommen. Die Stiftung bevorzugt das Einreichen eingescannter oder abfotografierter, elektronischer Unterlagen an info@gercken-stiftung.de. Zum Nachweis sind die Geburtsurkunde oder die Heiratsurkunde einzureichen. Die Nachweise müssen auf den letzten Familienangehörigen verweisen, der im Familienregister vermerkt ist. Per Post eingesendete Originalurkunden werden nach Einsicht umgehend zurückgegeben. Kopien verbleiben in den Unterlagen der Stiftung. Eltern können für ihre Kinder die Eintragung beantragen. Klärung jeglicher Fragen gerne per e-mail.