Antrag auf eine Zuwendung

Für eine Bewerbung sollte ein in die Stiftung aufgenommener Familiant nicht mehr als 15 Minuten und ein Smartphone benötigen. Stipendien können erst im Jahr nach dem der Aufnahme zur Auszahlung kommen.

Die Stiftung kann nur elektronische Anträge in einer unverschlüsselten und unkomprimierten e-Mail an info@gercken-stiftung.de annehmen. Jeder Antrag muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Abiturs, des abgeschlossenen Studiensemesters oder der Promotion gestellt werden. Anträge, die die Stiftung später als ein Jahr nach Abschluss des Abiturs, des Studiums oder der Promotion erhält, können nicht bearbeitet werden. Ferner muss der Antragstellende im betreffenden Förderzeitraum (Abiturdatum, Studiensemester, Promotionsdatum etc.) eingetragener Familiant gewesen sein. Volljährige Antragstellende müssen eine IBAN unter eigenem Namen vorweisen. Paypal ist nicht bevorzugt.

Die e-Mail muss beinhalten:
– 1. einige, wenige Zeilen zum Lebenslauf
– 2. ein Foto / Scan des Familiantenausweises
– 3. ein Foto / Scan  des Abiturzeugnisses
– 4. ein Foto / Scan einer Studienbescheinigung, die das absolvierte Semester anzeigt.
– 5. eine Bankverbindung (IBAN)

Für die Beantragung von Folgezahlungen für die späteren Semester genügt Punkt 4.

Vollständige Anträge sind bis zum 30. September an die Stiftung zu senden. Nachher eingereichte Anträge werden im Folgejahr entschieden. Das Patronat beschließt im Oktober über die Vergabe und die Höhe von Zuwendungen.