Zuwendungen
Die Höhe der Zuwendungen der Stiftung ist von ihren Einnahmen abhängig. Das Patronat entscheidet jeden Einzelfall.
Die Eltern von am oder nach dem 1.7.2020 Neugeborenen erhalten eine Willkommensprämie von 250 EUR, wenn letztere bis zum 2. Geburtstag in die Stiftung aufgenommen wurden.
Akademisches Stipendium An Abiturienten bzw. Familianten mit Berechtigung zum Hochschulstudium leistet die Stiftung auf Antrag eine Einmalzuwendung von 250 EUR. Ferner zahlt die Stiftung auf Antrag 260 EUR je abgeschlossenem, akademischen Studiensemester für maximal sechs Semester. Somit werden Studenten in Summe mit bis zu 1810 EUR gefördert.
Promotion Doktoranden können auf Antrag zusätzlich eine einmalige Zuwendung von 500 EUR erhalten, entweder nach Abschluss ihrer Promotion und Vorlage der Doktorurkunde oder vor Abschluss bei Vorlage einer Bescheinigung des Doktorvaters / der Doktormutter über Titel und voraussichtlichen Promotionszeitunkt.
Nothilfe In außergewöhnlichen Notfällen kann auf Antrag eine einmalige Unterstützung gewährt werden.
Gemäß dem Willen des Stifters werden Gercken Stipendiaten ermutigt, ein Sechstel ihres Stipendiums an die Stiftung zurückzuzahlen, wenn sie auskömmlich verdienen. Dies geschieht auf rein freiwilliger Basis.